Augenmaß beim Pilze sammeln!

Mancherorts riskieren die Pilzfreunde ein saftiges Bußgeld, weil sie zu große Mengen sammeln oder in Gebieten nach Pilzen suchen, in denen besondere Verbote gelten. In Naturschutzgebieten und im besonders bei Pilzkennern beliebten Nationalpark Eifel ist das Sammeln generell verboten. Viele der beliebten Speisepilze zählen außerdem laut Bundes-Artenschutz-Verordnung zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, diese „abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten“. Laut ARAG Experten enthält die Bundes-Artenschutz-Verordnung allerdings eine Ausnahmegenehmigung nach der Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze und Rotkappen, Morcheln, Schweinsohr und Brätling in geringer Menge für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen. Geringe Mengen sind Mengen bis zu zwei Kilogramm pro Pilzsucher und Tag.
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