Gerade jetzt starten wieder unzählige Urlauber in die Herbstferien. Wohl dem der früh gebucht und somit bestimmt ein Schnäppchen gemacht hat. Die Freude ist besonders groß, wenn der Reisende auch noch einen Morgenflug ergattern konnte. Schließlich gewinnt er fast einen kompletten Urlaubstag. So die Vorstellung. In der Praxis sah dies bislang jedoch häufig anders aus. Der versprochene Frühflug fand plötzlich am Abend statt. Dies ist auch rechtmäßig, da im Kleingedruckten zu lesen war, dass die tatsächlichen Abflugzeiten dem Ticket entnommen werden könnten und die angegebenen Zeiten unverbindlich seien. Dies soll sich nun ändern, berichten ARAG Experten und verweisen auf die allerdings noch nicht rechtskräftigen Urteile des Düsseldorfer Landgerichts. Steht die Abflugzeit Monate im Voraus noch nicht fest, darf demnach keine Uhrzeit angegeben werden. Somit sollen den Reisenden zukünftig Enttäuschungen dieser Art erspart bleiben (LG Düsseldorf, Az.: 12 O 223/11 und 12 O 224/11).
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