Die aktuelle Computerbild darf ab sofort in der
bisherigen Version nicht mehr unverändert verbreitet werden, also
weder an Abonnenten oder andere Empfänger verschickt, übergeben oder
zugestellt werden. Das hat am Donnerstag, dem 5. Juli das Landgericht
Leipzig in seinem Beschluss (Aktenzeichen: 08 0 2057/12) verfügt. Der
Beschluss liegt dem Fachportal hottelling (www.hottelling.net) vor.
In dem Beschluss heißt es: Den Antragsgegnern wird es bei Meidung
eines vom Gericht für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung
festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR und für den Fall,
dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6
Monaten, im Falle der Wiederholung bis zu 2 Jahren , untersagt, in
Bezug auf die Staatsanwaltschaft Leipzig wegen vermeintlicher
illegaler Service-Gebühren auf fluege.de gegen den Antragssteller
eingestelltes strafrechtliches Ermittlungsverfahren zu behaupten
und/oder behaupten zu lassen: „Mittlerweile geht das Treiben auch der
Oberstaatsanwaltschaft Dresden zu weit – sie hat die Leipziger
Beamten jetzt aufgefordert, den Fall noch einmal aufzurollen.“ Weiter
schrieb das Gericht, die Antragsgegner – also Computerbild sowie der
Autor Hans von der Burchard – trügen „die Kosten des Verfahrens“. Den
Streitwert legte das Gericht auf 7.000 Euro fest.
Schon im Vorfeld der Urteilsverkündung hatte die
Staatsanwaltschaft Dresden über Computerbilds neue investigative
Redaktion gegenüber Unister geschrieben: „Unabhängig von der
tendenziösen Formulierung des Artikels ist die Aussage der
Computer-BILD, dass die –Oberstaatsanwaltschaft Dresden– (gemeint ist
wohl die Generalstaatsanwaltschaft Dresden) bereits die
Staatsanwaltschaft Leipzig angewiesen hätte, den Fall wieder
aufzunehmen, eindeutig falsch.“
Die nun vom Gericht untersagte Behauptung der „investigativen
Redaktion“ der Computerbild unter Leitung von Alexander Krug sowie
seinem Autor Hans von der Burchard war in dem reißerischen Artikel
mit der Überschrift „Unister: Deutschlands größtes Abzockimperium“
getätigt worden. So richtig verständlich wird die vom Gericht nun
verbotene Aussage jedoch nur, wenn man auch den Kontext betrachtet.
So hatte Computerbild mit ungewohnt überheblichem Tenor Folgendes
geschrieben:
„–Und was Fluege.de macht, verstößt ohne Zweifel gegen die
EU-Verordnung.– Auf Anfrage der Computerbild rechtfertigt sich die
Staatsanwaltschaft recht kurios, es sei –fernliegend–, dass sich
jeder Kunde durch die (fluege.de) Service-Pauschale betrogen fühle.
Ein Millionen-Gewinn durch rechtswidriges Verhalten – kein Grund für
Ermittlungen, weil nicht jeder Betroffene gleich Betrug schreit?
Mittlerweile geht das Treiben auch der Oberstaatsanwaltschaft Dresden
zu weit – sie hat die Leipziger Beamten jetzt aufgefordert, den Fall
noch einmal neu aufzurollen.“
Besonders diese Passage stieß bei Unister auf erhebliche Kritik.
So sagte Dr. Konstantin Korosides, Leiter Unternehmenskommunikation
und Studien, er könne nicht erkennen, was an einer üblichen
Reisebüro-Servicepauschale Betrug sein solle und damit rechtswidrig
sei. Damit folgte er der Einschätzung der Staatsanwaltschaft.
Noch einen Tag vor dem Leipziger Gerichts-Beschluss hatte die
Computerbild in einer großen Pressemittelung mitgeteilt, sie rücke
keinen Zentimeter von ihren bisherigen Behauptungen im Artikel zu
Unister ab. Der Computerbild-Artikel hatte sich aber nicht nur mit
einer angeblich illegalen Servicegebühr beschäftigt, sondern auch mit
Rabatten auf Unisters Reiseseiten, die es angeblich gar nicht gäbe,
über angeblich mangelnde Endpreisdarstellungen oder angebliche
Verstöße gegen „geltendes EU-Recht“. In der Kritik stand auch der
angeblich nicht zufriedenstellende Service am Kunden bei Unister.
Zwar widerspricht die Unister GmbH vehement der Behauptung, man
werbe mit Rabatten, die man nicht einhalte, auch verstoße man mit der
Endpreisdarstellung keinesfalls gegen EU-Recht. Dennoch räumte das
das ehemalige Leipziger Studenten-Start-Up ein, man habe besonders
den Service nicht entsprechend des schnellen Unternehmens-Wachstums
nachziehen können. Dafür entschuldige man sich bei Verbrauchern, die
man verärgert habe.
Derzeit sei man dabei, den Service auch durch Personalaufstockung
deutlich zu verbessern. Noch liege man jedoch leider zehn Prozent
unter dem wünschenswerten Serviceziel.
Auch sagte Unister, man arbeite derzeit daran, den Service
deutlich verbraucherfreundlicher zu machen. Auch die von Computerbild
teils kritisierte mangelnde Nutzerfreundlichkeit einiger Webseiten,
wie ab-in-den-urlaub.de oder fluege.de, überprüfe man derzeit mit
Hochtouren und habe auch schon einige neue verbraucherfreundliche
Funktionen online genommen. Damit möchte Unister dem Vorwurf von
Computerbild entgegentreten, man würde in den Buchungsstrecken
vorsätzlich „Buchungsfallen“ einbauen.
So teilt Unister-Sprecher Dr. Konstantin Korosides mit: „Derzeit
führt Unister eine Vielzahl an Split-Tests im Hintergrund auf seinen
Webseiten durch, um mit einer verbesserten Seitenführung einigen
genannten Kritikpunkten entgegenzuwirken. Grundsätzlich ist aber die
überwiegende Vielzahl unserer Nutzer und Kunden hochzufrieden mit den
durch Unister-Reiseseiten zur Verfügung gestellten Dienstleistungen.“
Außerdem ergänzte Dr. Korosides: „“Wir wären nicht Marktführer, wenn
jeder Kunde auf seltsamen Wegen geholt werden würde und unzufrieden
wäre. Dies zu Glauben wäre doch sehr naiv. Im Gegenteil: Unser
Geschäftsführer Thomas Wagner hat das Thema
Customer-Relations-Management, also CRM, zum absoluten Prio-1,0-Thema
erklärt. Er ist der Meinung, dass sich hier in den nächsten Jahren
die Spreu vom Weizen bei den Online Anbietern trennt.“ Unister lege
zudem großen Wert darauf, aus Kunden Stammkunden zu machen. Nur wem
das gelinge, könne dauerhaft am Reisemarkt überlebensfähig sein.
Dennoch kritisiert Unister den gesamten Computerbild-Artikel, der
in Teilen nun vom Leipziger Landgericht untersagt wurde, da er vor
Fehlern, Verleumdungen und übler Nachrede wimmele. Zudem agiere er
auch im „journalistischen Graubereich“, so Dr. Konstantin Korosides,
Leiter Unternehmenskommunikation der Unister Holding. Deshalb sehe
man sich leider gezwungen, in der näheren Zukunft 20 weitere
abgemahnte Punkte mittels gerichtlicher Unterlassungsanträge geltend
zu machen.
Unister wurde im Jahr 2002 von dem damaligen BWL-Studenten Thomas
Wagner, heute 34, als Garagen-Start-Up in einem Studentenwohnheim
gegründet worden. Heute sind Portale wie ab-in-den-urlaub.de oder
fluege.de vom Online-Reisevertrieb nicht mehr wegzudenken.
Pressekontakt:
hottelling – Fachportal für Hotelmanagement
Chefredakteur Carsten Hennig
Hohe Weide 8 – 20259 Hamburg / Germany
Office Phone +49 40 41.43.11.692
Mobile Phone +49 160 958.377.56
eMail carsten.hennig@medienunternehmung.de
Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen