Die Opfer der Costa Concordia sollten wissen, dass
die Schadensersatzsummen in Italien zu den höchsten in Europa zählen.
Aus der Überprüfung der AGB, die auf der Internetseite der Reederei
„Costa Crociere“ veröffentlicht sind, ergibt sich, dass diese in der
Regel auf das italienische Recht verweist und Genua als Gerichtsstand
angibt.
Avv. Hildegard Massari von der Kanzlei Studio Legale Massari in
Mailand und München, die in der Vergangenheit die Familienmitglieder
einiger Opfer des tödlichen Erdrutsches auf der Brennerautobahn am
14.08.1998 vertreten hat (SZ vom 25.02.2008), weist darauf hin, dass
nach italienischem Recht die engsten Verwandten einen
Schadensersatzanspruch beim Tod eines Angehörigen haben. Die Tabellen
des Landgerichtes Mailand von 2011, die auch von anderen
italienischen Gerichten herangezogen werden, sehen für jeden
Elternteil beim Verlust eines Kindes eine Schadenssumme bis zu EUR
308.700,00 vor. Diese Summe gilt auch für ein Kind beim Verlust eines
Elternteils sowie für den (nicht getrennt lebenden) Ehepartner oder
Lebenspartner. Einem Geschwister oder einem Großelternteil steht eine
Schadenssumme bis zu EUR 134.040,00 zu. Darüber hinaus hat der
überlebende Angehörige Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens, der
durch das Wegfallen der Unterstützung, die der Verstorbene geleistet
hat, entstanden ist, sowie auf Ersatz der Gesundheitsschäden (z.B.
Depressionen). Die Erben des Verstorbenen können Ersatz des
Personenschadens verlangen, der vom Verstorbenen erlitten worden ist.
Auch für die überlebenden Passagiere sind die Parameter für den
Personenschadenersatz weitaus günstiger als in anderen europäischen
Ländern.
Wenn die Unfallopfer und ihre Angehörigen umgehend einen
professionellen Beistand einschalten, werden Sie die Gefahr
vermeiden, dass ihre Schadensersatzansprüche aufgrund des Ablaufes
von vertraglichen oder gesetzlichen Fristen verwirken oder verjähren.
Diejenigen, denen es nicht gelungen ist, die vertraglichen Fristen
einzuhalten, sollten umgehend deren Gültigkeit und Wirksamkeit,
überprüfen lassen, bevor sie auf die Geltendmachung ihrer
Schadensersatzansprüche verzichten.
Pressekontakt:
Avv. Hildegard Massari
Studio Legale Massari
01707755294
01715225713
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