Die deutsche Wirtschaft erlebt derzeit eine Insolvenzwelle, wie es sie seit Jahrzehnten nicht gegeben hat. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes registrierten deutsche Amtsgerichte im Jahr 2025 rund 24.000 Unternehmensinsolvenzen – ein Anstieg von gut zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr und der höchste Stand seit 2014. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) zählte allein im ersten Quartal 2026 rund 4.500 insolvente Personen- und Kapitalgesellschaften – mehr als in jedem Vergleichsquartal der vergangenen zwanzig Jahre. Auffällig dabei, so mehrere Wirtschaftsforscher übereinstimmend: Es sind längst nicht mehr nur spektakuläre Großpleiten, die das Bild prägen, sondern eine breite Welle, die zunehmend kleine und mittlere Betriebe erfasst – oft familiengeführte Unternehmen mit langer Tradition, in Branchen wie Bau, Gastgewerbe, Transport und Logistik.
Ein hausgemachtes Problem
Hinter den nackten Zahlen steht selten eine einzelne Fehlentscheidung, sondern eine Kette struktureller Belastungen. Energiekosten, die im internationalen Vergleich weiterhin zu den höchsten zählen. Eine Steuer- und Abgabenlast, die Investitionen erschwert. Und eine Bürokratie, die zunehmend Kapazitäten bindet, die eigentlich im operativen Geschäft gebraucht würden. Laut Erhebungen aus dem Jahr 2024 nannten 60 Prozent der befragten deutschen Unternehmen hohe Energie- und Rohstoffpreise als größtes Geschäftsrisiko, 57 Prozent die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen insgesamt. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) berichtete bereits 2023, dass rund dreißig Prozent der mittelständischen Industriebetriebe eine teilweise Verlagerung ihrer Produktion ins Ausland erwägen. Aktuelle Konjunkturumfragen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen für 2026: Mehr als ein Drittel der Unternehmen plant mit Stellenabbau, nur knapp jedes fünfte mit Aufbau.
Wenn die eigene Unterschrift zur Falle wird
Was in der öffentlichen Debatte oft zu kurz kommt: Eine Unternehmensinsolvenz endet für die Geschäftsführung selten mit der Abwicklung der Firma. Viele Inhaberinnen und Inhaber von GmbHs haben für Betriebsmittelkredite, Leasingverträge oder Warenkredite persönlich gebürgt – gerade in Familienbetrieben, in denen private und geschäftliche Existenz eng miteinander verwoben sind. Fällt die Firma, bleibt die persönliche Bürgschaft bestehen. Für viele Betroffene beginnt damit ein zweites, privates Insolvenzverfahren – mit einer sogenannten Wohlverhaltensphase von drei bis sechs Jahren, in der ein wirtschaftlicher Neuanfang faktisch aufgeschoben ist.
Zwölf statt dreiundsechzig Monate: Ein anderes System
Genau an diesem Punkt setzt die Kanzlei DEBTS-X | Spanische Privatinsolvenz mit Standorten in Palma de Mallorca, Barcelona, Marbella und Alicante an. Grundlage ist die spanische Insolvenzreform Ley 16/2022, die das Verfahren für natürliche Personen erheblich beschleunigt hat: Für vermögenslose Schuldner wurde ein Express-Verfahren nach Art. 37 ff. TRLC eingeführt, das frühere außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren entfällt. In der Praxis bedeutet das für Betroffene mit nachweisbarem Lebensmittelpunkt in Spanien eine Verfahrensdauer von in der Regel sechs bis zwölf Monaten bis zur vollständigen Restschuldbefreiung – ohne mehrjährige Wohlverhaltensphase. Aufgrund der EU-Insolvenzverordnung (EU) 2015/848 gilt der spanische Beschluss automatisch auch in Deutschland; eine gesonderte Anerkennung ist nicht erforderlich. Bereits innerhalb von 48 Stunden nach Anmeldung eines spanischen Wohnsitzes kann zudem ein Gläubigerschutz greifen, der laufende Vollstreckungsmaßnahmen deutscher Behörden stoppt. In geeigneten Fällen lässt sich ein Teil der Verbindlichkeiten auch außergerichtlich klären – nach Erfahrung der Kanzlei oft mit hohen Reduktionen und einer relativ schnellen Einigung mit Gläubigern.
„Hinter jeder Überschuldung steht eine menschliche Geschichte – und hinter jeder unternehmerischen Insolvenz oft ein Familienschicksal“, so Martina Dresler von DEBTS-X. „Viele Mandanten kommen zu uns, wenn der Druck durch Gläubiger, Gerichtsvollzieher und eidesstattliche Versicherungen kaum noch auszuhalten ist. Unser Ziel ist es, ihnen nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich einen echten, legalen Neuanfang zu ermöglichen – transparent, auf Augenhöhe und ohne Fachchinesisch.“
Mehr als Entschuldung: ein struktureller Neuanfang
Für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Lebensmittelpunkt ohnehin verlagern, endet die Begleitung durch DEBTS-X nicht mit der Restschuldbefreiung. Die Kanzlei unterstützt auch bei der Gründung einer Sociedad Limitada (S.L.) – dem spanischen Pendant zur GmbH, mit einem Mindeststammkapital von 3.000 Euro und in der Regel innerhalb weniger Wochen eintragungsfähig – ebenso wie bei der Anmeldung als Autónomo, bei der spanischen Kranken- und Sozialversicherung (gesetzliche Absicherung bereits ab rund 80 Euro im Monat) und bei sämtlichen Behördengängen. Das mehrsprachige Team aus Deutsch, Spanisch und Englisch arbeitet seit über zehn Jahren mit hauseigenen Anwälten ausschließlich nach geltendem spanischem und europäischem Recht.