Der Ligavorstand hat sich im Rahmen seiner
heutigen Sitzung erneut mit der von Hannover 96 erhobenen Klage gegen
die so genannte 50+1-Regel befasst. Das Gremium erörterte bei seinem
ersten Zusammentreffen in diesem Jahr insbesondere den vom Club
eingereichten Befangenheitsantrag gegen den vom Ligaverband benannten
Schiedsrichter Götz Eilers und erzielte dabei ein einstimmiges
Ergebnis.
Der Ligavorstand hält den erst neun Monate nach Bestellung von
Herrn Eilers gestellten Antrag sowohl für zeitlich verspätet als auch
für inhaltlich unbegründet. Nach Überzeugung des Ligavorstandes
liegen auch unter Berücksichtigung der früheren Tätigkeit von Herrn
Eilers als Chefjustitiar des DFB keinerlei Umstände vor, die
objektive Zweifel an der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von
Herrn Eilers aufkommen lassen. Der Ligaverband wird dem Ständigen
Schiedsgericht unter Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Steiner die
Ablehnung des Antrags von Hannover 96 in einem gesonderten
Schriftsatz näher begründen.
Die 50+1-Regel legt fest, dass deutsche Profi-Clubs nicht, wie
beispielsweise englische oder spanische Vereine, von so genannten
Investoren übernommen werden können. Die Stimmenmehrheit bei am
Spielbetrieb teilnehmenden Kapitalgesellschaften muss – so sehen es
die Satzungen von Ligaverband und DFB vor – bei den Stammvereinen
verbleiben. Nachdem 35 der 36 Vereine und Kapitalgesellschaften des
Ligaverbandes bei einer Mitgliederversammlung im November 2009 eine
Abkehr von der derzeitigen Praxis nicht befürwortet hatten, hatte
Hannover 96 im Januar 2010 Klage beim Ständigen Schiedsgericht
eingereicht.
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