DFL Deutsche Fußball Liga GmbH: 65/2011 / Keine Ausnahmegenehmigung für den Hamburger SV

Die DFL Deutsche Fußball Liga hat dem Antrag des
Hamburger SV auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im „Fall
Cardoso“ nicht entsprochen. Aus Sicht der DFL liegen keine besonderen
Umstände vor, die eine Verlängerung der 15-Werktage-Frist und damit
eine Abweichung von den Statuten rechtfertigen. Der Hamburger SV hat
die Möglichkeit, innerhalb einer Woche gegen die Entscheidung
Beschwerde einzulegen.

Die Anforderungen für die Bestellung und Neu-Besetzung einer
vakant gewordenen Position des Cheftrainers sind in §5 Nr. 1 a) und
Nr. 2.1 der Lizenzierungsordnung des Ligaverbandes festgelegt.

Pressekontakt:
DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Kay-Oliver Langendorff
Telefon: 069 – 65005 – 333
Fax: 069 – 65005 – 557
E-Mail: presse@bundesliga.de

Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen