Der Europäische Verband der Reise-Technologieunternehmen und
Online-Reisevermittler (ETTSA) ruft die Europäische Kommission dazu
auf, das französische „Gesetz zur Förderung von Aktivität, Wachstum
und wirtschaftlicher Chancengleichheit“, das sogenannte „Loi Macron“,
auf mögliche Unvereinbarkeit mit den EU-Verträgen und dem
EU-Wettbewerbsrecht zu überprüfen.
„Jede Initiative von EU-Mitgliedsstaaten, die das Prinzip des
Binnenmarktes unterwandert, schadet dem innereuropäischen Wettbewerb
und dem Verbraucher. Sie schränkt Transparenz, die Vielfalt an
Auswahlmöglichkeiten und Vergleichbarkeit, die von unabhängigen
Reisevermittlern ermöglicht werden, ein“, erklärt Christoph Klenner,
Generalsekretär der ETTSA.
Eine wachsende Anzahl von Beschwerden durch Online-Reiseagenturen,
darunter Mitglieder der ETTSA, sind bei der EU-Kommission
eingegangen.
Die ETTSA unterstützt nachdrücklich einen freien Wettbewerb im
Reise- und Tourismussektor sowie das Recht der europäischen
Verbraucher, auf transparente und neutrale Reiseinformationen
zugreifen zu können – beides ist für einen gut funktionierenden Markt
existentiell.
„Das Loi Macron schafft grosse Unsicherheit bei den
Marktteilnehmern. Es führt dazu, dass völlig unklar ist, was getan
werden darf und was nicht, um beträchtliche Strafzahlungen zu
vermeiden“, hebt Klenner hervor und fügt hinzu: „Am Ende sind es die
Verbraucher, die verlieren.“
Hoteliers in Frankreich und Europa profitieren enorm von dem
globalen Marktzugang, den ihnen unabhängige Reisevermittler
ermöglichen. Französische Hoteliers nutzen heute die technologischen
Fortschritte, die von unabhängigen Technologiedienstleistern und
Online-Reservierungsportalen angeboten werden. Sie bieten
verbraucherfreundliche Funktionen wie unabhängige Bewertungen,
Vergleichshilfen, verschiedene Sprachen oder Bezahlmöglichkeiten in
lokalen Währungen. Damit sichern sie eine umfassende, einfache und
sichere Buchungserfahrung für Reisende.
„Die ETTSA ist zudem besorgt, dass das Gesetz nicht vereinbar ist
mit den vertraglichen und geschäftlichen Freiheiten Europas und dass
es gegen die fundamentalen EU Prinzipien der Bewegungsfreiheit und
des Wettbewerbsrechts verstösst“, sagt Klenner.
„Das Gesetz diskriminiert ausländische Anbieter und schafft
Hindernisse für den Marktzugang in Frankreich. Dies ist insbesondere
wenig hilfreich in einer Zeit, in der die Europäische Kommission
alles daran setzt, einen digitalen Binnenmarkt zu schaffen“,
schlussfolgert Klenner.
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Natalia Kurop Tel: + 32 488 945 579 Email: nkurop@ettsa.eu /
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