Hannover, 13. Februar 2013. Das Oberlandesgericht
Celle hat mit seinem Urteil zum Thema „Bekanntgabe von Flugzeiten“
den Anträgen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv)
stattgegeben, die Revision gegen dieses Urteil allerdings zugelassen.
In dem Verfahren ging es konkret um die Klausel 3.3 aus den
Reisebedingungen der TUI Deutschland GmbH zur Flugbeförderung. Der
strittige Absatz besagt, dass der Reiseveranstalter dem Kunden die
endgültigen Flugzeiten mit Zusendung der Reiseunterlagen mitteilt.
Der vzbv sah darin eine Möglichkeit zur nachträglichen
Flugzeitenänderung zu Lasten der Kunden und klagte.
Das Verfahren wird in höherer Instanz fortgeführt. TUI sieht die
auch von anderen Reiseveranstaltern geteilte Praxis im Einklang mit
den gesetzlichen Anforderungen. Daher hat TUI wegen der Flugzeiten
bereits Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe angekündigt, um
eine verbindliche, höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen.
Solange der Rechtsstreit nicht endgültig entschieden ist, bleibt es
bei der bisherigen Regelung.
TUI argumentiert hinsichtlich der Flugzeiten, dass diese bei
Buchung häufig noch gar nicht endgültig feststünden. Insbesondere bei
sehr frühen Buchungen habe die Vergabe der Start- und Landezeiten an
den Flughäfen – die so genannten „Slot-Konferenzen“ – noch gar nicht
stattgefunden. Zudem sei gesetzlich festgelegt, dass Veranstalter dem
Kunden zum Zeitpunkt der Buchung lediglich eine „voraussichtliche
Flugzeit“ bestätigen müssten. Die endgültige Flugzeit werde in den
Reiseunterlagen mitgeteilt, die üblicherweise einige Wochen vor
Abflug verschickt werden. Dies sei bei allen Veranstaltern in der
Branche gängige Praxis.
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Die TUI Deutschland GmbH ist mit rund 20 Prozent Marktanteil der
führende Reiseveranstalter in Deutschland. Neben der Kernmarke TUI
gehören zahlreiche andere bekannte Marken wie 1-2-FLY, airtours und
die Airlinemarke TUIfly sowie die Spezialisten Gebeco und L–tur zur
TUI Unternehmensgruppe in Deutschland. Damit deckt TUI die gesamte
Bandbreite an Reisen von Premium über individuell bis günstig ab. Die
TUI Deutschland ist eine 100prozentige Tochtergesellschaft der TUI
Travel PLC, des weltweit größten Tourismusunternehmens. Das an der
Londoner Börse gelistete Unternehmen ist in 180 Ländern vertreten und
betreut über 30 Millionen Kunden.
Pressekontakt:
Mario Köpers, Telefon +49(0)511 567-2100
Anja Braun, Telefon +49(0)511 567-2102
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