Hausratversicherung schützt auch im Urlaub / Vergleich.de verrät Urlaubern, welche Risiken die Hausratversicherung abdeckt

Werden Urlauber am Ferienort ausgeraubt, zahlt in
vielen Fällen die Hausratversicherung. Die so genannte
„Außenversicherung“ ist in der Hausratversicherung bereits enthalten
und schützt den Hausrat für eine Reisedauer von maximal drei Monaten.

„Die Hausratversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen,
denn ihr Schutz gilt nicht nur für den Wohnsitz, sondern auch am
Urlaubsort“, erklärt Marc Brammer, Geschäftsführer des
Vergleichsportals Vergleich.de. Die Außenversicherung der
Hausratversicherung deckt Schäden durch Einbruchdiebstahl in das
Hotelzimmer oder Ferienhaus genauso ab wie den Autoaufbruch im
Parkhaus. Voraussetzung hierfür ist, dass das Urlaubsdomizil sowie
das Auto abgeschlossen waren. Des Weiteren muss das Auto in einem
Parkhaus abgestellt worden sein. Werden Urlauber auf offener Straße
ausgeraubt, zahlt die Hausratversicherung ebenso für den entstandenen
Schaden. Es muss sich hierbei allerdings um einen gewaltsamen Raub
handeln. Das heißt: Es kam zu einem kleinen Gerangel, bei dem der
Dieb zumindest einen kleinen Widerstand überwinden musste. Schäden
durch Trick- oder Taschendiebstähle werden von der
Hausratversicherung dagegen nicht erstattet.

„Urlauber sollten vor Antritt der Reise noch einmal die
Versicherungsbedingungen für ihre Hausratversicherung prüfen“, rät
Brammer. „Oft ist die Versicherungssumme für die Außenversicherung
begrenzt oder es müssen Bedingungen erfüllt werden, damit der Schaden
ersetzt wird. Ist der Versicherungsschutz darüber hinaus nur
unzureichend, bleibt außerdem noch genügend Zeit, zu einem anderen
Anbieter zu wechseln.“

Weitere Informationen zum Thema Hausratversicherung und Urlaub
gibt es im Vergleich.de-Newsletter Juni. Die Anmeldung ist unter dem
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