45 Prozent der Deutschen planen für diesen
Sommer eine Auslandsreise. (1) Ob Strandurlaub am Mittelmeer oder
Trekkingtour durch den Himalaya – eine gute Absicherung sollte dabei
stets im Gepäck sein. CosmosDirekt erklärt, was vor Reiseantritt zu
beachten ist.
Endlich im Urlaub! Doch dann macht sich plötzlich ein schwerer
Magen-Darm-Infekt bemerkbar, heftige Zahnschmerzen trüben die
Stimmung oder die Wandertour endet im Krankenhaus. Statt weißem
Sandstrand oder atemberaubender Bergpanoramen sehen Urlauber nicht
selten Arztpraxen oder örtliche Krankenhäuser von innen. Obwohl in
Vorfreude auf die freie Zeit niemand gern an körperliche
Einschränkungen denkt, sollte eine Reisekrankenversicherung in keinem
Reisegepäck fehlen. Der Grund: „Die gesetzliche Krankenversicherung
kommt für Behandlungen im Ausland häufig nicht oder nicht in
ausreichender Höhe auf“, sagt Sabine Kreutzer-Martin,
Versicherungsexpertin bei CosmosDirekt. Sie erklärt, worauf Reisende
achten sollten, um optimal auf den Urlaub im Ausland vorbereitet und
abgesichert zu sein.
Mit Kreditkarte gut vorbereitet
In zahlreichen Ländern müssen Behandlungen und
Krankenhausaufenthalte direkt vor Ort bezahlt werden – und das
unabhängig von der Versicherungssituation der Reisenden. Mit einer
Kreditkarte im Gepäck sind Urlauber auf der sicheren Seite. Sie
ermöglicht, Behandlungskosten vor Ort zu begleichen und erspart
Reisenden damit, größere Bargeldmengen für den Notfall mit sich zu
führen.
Europa erkunden – welcher Schutz der richtige ist
Geht es in eines der 28 Länder der Europäischen Union, nach
Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz, sollte die
Europäische Krankenversicherungskarte an Bord sein. Sie ist in der
Regel auf der Rückseite der deutschen Krankenversichertenkarte
integriert und kostenlos bei der Krankenkasse erhältlich. Dank eines
Sonderabkommens mit den Ländern können Urlauber somit medizinisch
notwendige Leistungen in Anspruch nehmen. Allerdings gilt dies nur
sehr eingeschränkt: „Zahnärztliche Behandlungen, Medikamente und
Nottransporte etwa, für die Deutsche zu Hause nichts bezahlen, können
im Reiseland teuer werden“, sagt Sabine Kreutzer-Martin. Denn zurück
in Deutschland, werden von der Krankenkasse maximal die Kosten
erstattet, wie sie bei einer Behandlung in Deutschland entstanden
wären. Eine Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten, für die
die gesetzliche Krankenkasse nicht aufkommt.
Unterwegs auf anderen Kontinenten – Auslandskrankenschutz ist ein
Muss
In den meisten Ländern außerhalb Europas, darunter etwa die USA,
besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche
Krankenkasse. Wer eine Reisekrankenversicherung abschließt, schützt
sich gegen finanzielle Risiken. „Nicht nur die Behandlungskosten vor
Ort können Betroffene finanziell schwer belasten, sondern auch der
krankheitsbedingte Rücktransport: Von den USA aus kostet dieser
beispielsweise etwa 100.000 Euro“, sagt Sabine Kreutzer-Martin.
Notwendiger Rücktransport – was bei der Policenwahl zu beachten
ist
Wer im Ausland krank wird, erholt sich oft mühsamer als bei den
Lieben daheim. Auch ungewohntes Klima und eine andere Sprache
erschweren den Heilungsprozess. Eine gute Police kommt deshalb nicht
nur für den medizinisch notwendigen, sondern auch den medizinisch
sinnvollen und vertretbaren Rücktransport auf: Das bedeutet, dass die
Kosten auch in Fällen erstattet werden, in denen dieser nicht
zwingend erforderlich ist, eine Genesung zu Hause aber
erfolgversprechender erscheint.
Wichtig: Im Versicherungsfall den Anbieter benachrichtigen!
Egal ob Arztbesuch, stationäre Behandlung oder
Krankenrücktransport – grundsätzlich sollten Auslandsreisende vor
jeder Behandlung die Notfallnummer ihres Reisekrankenversicherers
anrufen. „Verzichten Urlauber auf diese Beratung, kann der
Versicherer sich auf eine Verletzung der Vertragspflicht berufen“,
sagt Sabine Kreutzer-Martin. „Im schlimmsten Fall kann dies
nachträglich zu Problemen bei der Erstattung von Leistungen führen.“
(1) Repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, Mai
2014. Befragt wurden 1.002 Bundesbürger ab 18 Jahren.
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-krank-im-ausland
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Pressekontakt:
Stefan Göbel
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de
Nicole Canbaz
Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7147
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