Blankensee – Die unmittelbare Nachbarschaft des Europäischen Vogelschutzgebietes Nuthe-Nieplitz-Niederung und des Flugplatzes Schönhagen führte in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten wegen Störungen der Vogelwelt durch tief überfliegende Luftfahrzeuge. Im Planfeststellungsbeschluss für den Flugplatz Schönhagen wurde 2005 verbindlich geregelt, dass An- und Abflüge von bzw. nach Süden erfolgen müssen und das Überfliegen des nördlich und westlich vom Flugplatz gelegenen Vogelschutzgebietes „möglichst zu vermeiden“ sei. Diese Regelung wurde leider immer wieder missachtet, weshalb der Naturschutzbund mit Unterstützung des Landschafts-Fördervereins Nuthe-Nieplitz-Niederung vor einem Jahr auf Planvollzug klagte.
In einer für Deutschland einmaligen Entscheidung hat die Luftfahrtbehörde nun festgelegt, dass dem an- und abfliegenden Luftverkehr ab sofort zu allen Jahreszeiten das Überfliegen der nördlich und westlich des Flugplatzes gelegenen Teile des Vogelschutzgebietes untersagt ist. Konkret bedeutet das, dass diese Bereiche des Vogelschutzgebietes einschließlich der Ortschaften Blankensee, Breite, Körzin und Stangenhagen weder von Flugzeugen noch von Hubschraubern in einer Höhe von unter 600 m überflogen werden dürfen.
Und nicht nur die Tierwelt freut sich über diese Entscheidung. In den genannten Ortschaften dürfte es zukünftig etwas ruhiger werden – was Bewohner und Erholungssuchende gleichermaßen begrüßen.
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