Passierschein für Medikamente / Wer ins Ausland reist, benötigt für einige Arzneien eine Bescheinigung vom Arzt

Sommerzeit – Reisezeit, auch für Menschen, die
wegen chronischer Schmerzen Opiate einnehmen oder für Kinder, die mit
Ritalin behandelt werden. Die „Apotheken Umschau“ erinnert daran,
dass diese Reisenden beim Passieren der Grenze eine Bescheinigung
benötigen, die das Arzneimittel als ärztlich verordnete Therapie
ausweist. Vordrucke gibt es auf den Internetseiten der
Bundesopiumstelle (www.bfarm.de). Bei Reisen in islamische Länder
gelten teilweise noch strengere Einfuhrbestimmungen.

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 6/2015 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.

Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de

Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen