Pferde in Transportpausen nicht abladen

Hamburg, 19. Mai 2011 – Derzeit planen viele Reiter einen Urlaub eine längere Reise und fragen sich, ob es sinnvoll ist, die Tiere abzuladen und zur Entspannung kurz zu führen. Darüber, ob dies im Sinne des Pferdes und der Straßenverkehrsordnung ist, informiert www.mit-Pferden-reisen.de und gibt aufschlussreiche Empfehlungen.

Nicht nur Pferdebesitzer, sondern auch Trainer sind manchmal der Meinung, dass Pferde auf längeren Reisen ab etwa sechs Stunden für eine Pause auf einem Rasthof/Parklatz o.ä abgeladen und längere Zeit geführt werden sollten, damit sie „sich auch die Beine vertreten“ können.

Hier stellen sich gleich mehrere Fragen: Ist das auf Autobahnen-Raststätten erlaubt? Ist es nötig oder sinnvoll?

Was sagt die Straßenverkehrsordnung?

Für den Umgang mit Tieren gilt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und hier speziell der Paragraf 28 „Tiere“. Demnach sind Haus- und Stalltiere auf Straßen nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können.
Es spricht also aus rechtlicher Sicht nichts dagegen, ein Pferd auf einem Rastplatz zu abzuladen und zu führen, weil die betreuende Person hoffentlich eine „geeignete Person“ ist.

Risiken vermeiden

Allerdings spricht wohl der gesunde Menschenverstand dagegen, dies zum Beispiel auf einer Autobahn- oder Bundesstraßenraststätte zu tun.
Nach der Erfahrung von „Vielfahrern“ und nach Empfehlung eines Tierarztes es aber bei einer Fahrt von sechs bis acht Stunden ohnehin nicht erforderlich, Pferde abzuladen. Vielmehr ist es sinnvoll, den Pferden zur Beschäftigung ein Heunetz anzubieten und eventuell Wasser mitzunehmen.

Der ausführliche Beitrag sowie viele weitere Themen für mobile Reiter und Pferde sind auf dem Online-Portal www.mit-Pferden-reisen.de veröffentlicht.

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