Reisemängel am Urlaubsort dokumentieren

23.07.2013. Die erste Sommer-Reisewelle schwappt bereits zurück. Für einige Urlauber war die vermeintlich schönste Zeit des Jahres leider eine große Enttäuschung. Der Traumurlaub mutierte zum Albtraum. Anstelle eines traumhaften Meeresblicks zeigte die Sicht aus dem Fenster eine Großbaustelle, verschmutze Strände und ungepflegte Poolanlagen, jede Nacht Discolärm oder ungenießbares Essen. „Für ihr gezahltes Geld erwarten die Urlauber Leistung. Deshalb sollten sie sich gegen Missstände beim Reiseveranstalter zur Wehr setzen“, betont der Vorstand der GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI) Jürgen Buck.

Wer den Reisepreis wegen aufgetretener Reisemängel mindern will, muss diese jedoch genau dokumentieren und vor allem müssen sie bereits am Urlaubsort, z. B. beim Reiseleiter reklamiert werden. „Dem Veranstalter wird somit die Möglichkeit gegeben, umgehend Abhilfe zu schaffen“, informiert Jürgen Buck weiter.

Was im Einzelnen als Reisemängel gilt und in welcher Höhe eine Reisepreisentschädigung geltend gemacht werden kann, zeigt die sogenannte „Frankfurter Tabelle“. Diese und was weiter beachtet werden muss finden verärgerte Urlauber unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, „Reise – Spezial“.

Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen