Reisemängel / Kein Geld zurück bei Affenbiss / ADAC Tabelle zur Reisepreisminderung im Internet

Nicht immer hält der Urlaub was Kataloge oder
Reiseanbieter versprochen haben. Für enttäuschte Reisende ist es
wichtig zu wissen wann eine Anzeige der Mängel lohnt. Der ADAC hat in
seiner Tabelle zur Reisepreisminderung viele Urteile rund um Mängel
im Urlaub zusammengestellt. Sie geben einen Überblick darüber, welche
Unannehmlichkeiten den Preis reduzieren und welche als allgemeines
Lebensrisiko hinzunehmen sind.

Bei Flugverspätung, die den Urlaub zwei oder drei Tage verkürzen,
steht den Reisenden der komplette Tagespreis für jeden verlorenen
Urlaubstag zu. Wird ein Flug jedoch um einige Stunden vorverlegt gibt
es keine Entschädigung. Bekommen Urlauber im Reiseflieger ein
gefrorenes Sandwich serviert, kann mit keiner Rückerstattung
gerechnet werden. Wird weder bei der Buchung eines Fluges, noch auf
den Reiseunterlagen deutlich gemacht von welchem Flughafen das
Flugzeug startet, können Urlauber mit einer Minderung des
Reisepreises von 30 Prozent rechnen. Im konkreten Fall wurde
lediglich der Abflughafen Frankfurt angegeben, nicht aber die
detailliierte Bezeichnung die zwischenFrankfurt/Hahn und
Frankfurt/Rhein Main unterscheidet.

Ein Urlauber, der in der Hotelanlage von einem Affen gebissen
wird, muss das als allgemeines Lebensrisiko hinnehmen. Denn im
speziellen Fall gab es nicht nur Hinweisschilder, die Reisenden
wurden bei der Ankunft sogar noch extra darauf hingewiesen, die Affen
unter keinen Umständen zu füttern. Ist im Hotel das Telefon kaputt,
riecht es nach Benzin oder funktioniert die Klimaanlage im Zimmer
nicht, ist mit einer Reisepreisminderung zwischen drei und zehn
Prozent zu rechnen. Ein Urlauber, der trotz gebuchter
„All-Inclusive“-Verpflegung den ganzen Aufenthalt über kein
Mittagessen bekam, erhielt 20 Prozent des Reisepreises zurück.

Generell gilt: Wer mit Leistungen des Reiseveranstalters nicht
zufrieden ist, muss zuerst an Ort und Stelle Abhilfe verlangen. Dies
sollte man sich von der Reiseleitung oder direkt vom Vertragspartner
bestätigen lassen. Außerdem wichtig: Unabhängige Zeugen notieren. Sie
sind vor Gericht glaubwürdiger als mitreisende Familienangehörige.
Nach Möglichkeit sollten die aufgetretenen Mängel auf Fotos oder
Videos festgehalten werden. Nach der Rückkehr sind die Ansprüche
innerhalb eines Monats beim Reiseveranstalter geltend zu machen. Wer
bummelt, geht leer aus.

Die aktuelle ADAC-Tabelle zur Reisepreisminderung, ist ab sofort
im Internet unter www.adac.de/Recht_und_Rat/Reiserecht abrufbar.

Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de

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