Hannover, 09. Dezember 2014. Heute verhandelte
der Bundesgerichtshof in drei Fällen über die Rechtmäßigkeit der Höhe
von Anzahlungen bei Pauschalreisen. Die soeben ergangenen Urteile
führen offensichtlich zu unzutreffenden Interpretationen. Bezogen auf
TUI gilt Folgendes: Für gesondert gekennzeichnete Top-Produkte ,
kurzfristige und preisreduzierte Specials sowie Sparreisen muss die
Anzahlungshöhe reduziert werden. Über die Anzahlungen für die Marken
und Produkte X-1-2-Fly, X-TUI sowie Ticketpakete für Musicals und
Shows muss das OLG Celle erneut entscheiden, weil man sich hier mit
der konkreten Anzahlungshöhe bisher noch gar nicht auseinandergesetzt
hatte. Dies betrifft die Masse der preisreduzierten Angebote der TUI.
Über 90 Prozent der gesamten TUI Produktpalette ist im Übrigen von
dem aktuellen Urteil gar nicht betroffen.
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Diese Meldung sowie Fotos finden Sie auch unter
www.tui.com/unternehmen
Die TUI Deutschland GmbH ist das führende Touristikunternehmen in
Deutschland. Neben der Kernmarke TUI gehören zahlreiche andere
bekannte Marken wie 1-2-FLY, airtours und die Airlinemarke TUIfly
sowie die Spezialisten Gebeco und L–tur zur TUI Unternehmensgruppe.
Damit deckt TUI die gesamte Bandbreite an Reisen von Premium über
individuell bis günstig ab.
Mario Köpers, Telefon +49(0)511 567-2100
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