Die Übernahme einer Yacht

Die Übernahme einer Yacht verlangt eine entsprechende Sorgfalt. Einzig und allein der Skipper ist zunächst haftend für alle Schäden. Im Schadensfall tritt in der Regel der Versicherer ein und reguliert zunächst die entstandenen Schäden. Der Selbstbeteiligungsbetrag (die Kautionssumme) wird dann einbehalten. Keinesfalls ausgeschlossen ist aber eine nachfolgende Regressnahme durch den Versicherer beim Skipper, insbesondere dann, […]