e-Procurement als Krisenpuffer
(NL/1272627078) Die Kosten für eine Beschaffung fallen nur dann an, wenn auch tatsächlich ein Beschaffungsvorgang ausgelöst wird. Selbst die sogenannten Einstiegskosten sind bedarfsbezogen und somit nachprüfbar. Da für die Lieferanten ebenfalls keine laufenden Kosten anfallen, müssen auch keine in den Verkaufspreisen versteckt werden. Die Kosten für eine Beschaffung fallen nur dann an, wenn auch tatsächlich […]