Die D.A.S. informiert – Urteile in Kürze: Zivilrecht

Ein Haftungsausschluss muss wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Dies gilt auch für die Haftung der Post für verschwundene Päckchen. Wie die D.A.S. mitteilt, reicht es nach einem Urteil des Amtsgerichts München nicht, den Haftungsausschluss in Allgemeine Geschäftsbedingungen zu schreiben, die in der Filiale eingesehen werden können und von deren Existenz der Kunde nur über […]