Die D.A.S. informiert – Urteile in Kürze: Reiserecht
Um einen Swimmingpool herum muss auf gefliestem Boden mit Nässe und Rutschgefahr gerechnet werden. Wie das Amtsgericht München der D.A.S. zufolge entschied, gehört ein Sturz in diesem Bereich zu den allgemeinen Risiken des Lebens. Ein Reiseveranstalter haftet daher nicht, wenn ein Hotelgast sich bei einem solchen Sturz verletzt. AG München, Az. 182 C 1465/14 Hintergrundinformation: […]