Reiserücktrittsversicherung übernimmt Stornokosten auch im Todesfall

Beim Tod eines Angehörigen übernimmt eine bestehende Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten für die versicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Reise rechtzeitig storniert wird. Neben Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Unfall ist auch der Tod eines mitversicherten (Reise-)Partners oder einer anderen Risikoperson in einer Reiserücktrittsversicherung eingeschlossen. Auch wenn dies ein besonders tragischer Rücktrittsgrund ist, gelten dennoch die üblichen Voraussetzungen […]