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Hundebetreuung ist abzugsfähig! Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes bezeichnet so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen als Tätigkeiten, die regelmäßig anfallen und durch Mitglieder oder Beschäftigte des privaten Haushalts erledigt werden. Es gibt eine Menge Spielraum, was alles dazu gerechnet werden könnte. So sind bei haushaltsnahen Dienstleistungen auch Steuereinsparungen für Hundehalter möglich. Das Finanzgericht Münster bestätigte nun, dass „Leistungen […]