Die US-Regierung hat am 1. November 2010 den Euro-Dollar Wechselkurs für Konsulargebühren von 0,82 Euro/1 US-Dollar auf 0,75 Euro/1 US-Dollar angepasst.
Dadurch ändern sich die Gebühren der US-Konsulate.
Durch die Anpassung ist 1 US-Dollar nur noch 0,75 Euro wert. Antragsteller in Deutschland, die die Gebühr in Euro entrichten, müssen daher ab sofort weniger zahlen.
Folgende Gebühren gelten seit dem 1. November 2010 pro Antragsteller:
Eine Gesetzesänderung des Kongresses und des DREAM ActSenats könnte nun endlich die bisher eher weniger erfolgreichen Einwanderungsreformen der USA in das rechte Licht rücken. DieÄnderung ist der sogenannte"DREAM Act", mit dem es illegal eingeführten Kindern von Immigranten möglich ist, als rechtlich angesehener US-Einwohner zu gelten, um dann später die amerikanische Staatsbürgerschaft zu beantragen, sofern sie zu dem Zeitpunkt der Einwanderung