Unfall mit Mietwagen: Immer die Polizei rufen!

Hamburg, 10. Mai 2012 (www.vrvz.de) – »Das Verkehrsrecht-Verzeichnis«, warnt davor, einen Unfall mit einem Mietwagen ohne Einschaltung der Polizei zu regeln. In diesem Fall trägt der Mieter nämlich ein weitgehend unbekanntes Haftungsrisiko: Es kann sein, dass man Schäden am Mietwagen aus eigener Tasche zahlen muss. Alle deutschen Autovermietungen empfehlen ihren Kunden den Abschluss einer Vollkaskoversicherung […]