Österreich: Strengere Strafen bei Unfällen mit Verletzten und Getöteten

(Zürich/Innsbruck, den 07. 07. 2016) In Österreich wurde im vergangenen Jahr der Begriff „grobe Fahrlässigkeit“ erstmalig per Gesetz definiert. Bisher lag die Auslegung im Wesentlichen bei den Gerichten. Außerdem gibt es einen neuen Passus, der die Bestrafung für den Fall regelt, dass mehrere Menschen getötet werden. „Die neuen Regelungen führen dazu“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hubert […]