„Tierische“ Urlaubsfreunde: keine Impfung – keine Einreise nach Deutschland / R+V-Infocenter: EU-Heimtierausweis ist Pflicht – Kosten für Quarantäne können mehrere tausend Euro betragen

Verliebt in Hund oder Katze: Viele Touristen
freunden sich im Urlaub mit einem streunenden Vierbeiner an und
wollen ihn mit nach Deutschland nehmen. Doch so einfach ist das
nicht. „Bevor Tiere einreisen dürfen, müssen sie ausreichend geimpft
sein. Als Nachweis ist in allen EU-Ländern ein EU-Heimtierausweis
verpflichtend, bei Drittländern eine Tiergesundheitsbescheinigung“,
erklärt Dr. Frank Offeney, Tierarzt beim Infocenter der R+V
Versicherung in Wiesbaden. Fehlt dies, drohen eine mehrmonatige
Quarantäne für den Vierbeiner und mehrere tausend Euro Kosten für die
neuen Besitzer.

Wer sich nach dem Urlaub nicht von einem lieb gewonnenen Streuner
trennen will, sollte die Aus- und Einreisevorschriften kennen. „Für
die Einreise nach Deutschland wie in alle anderen EU-Länder brauchen
Hunde und Katzen eine gültige Tollwutimpfung und müssen durch einen
Mikrochip gekennzeichnet sein“, sagt R+V-Experte Dr. Offeney.
Zusätzlich empfiehlt er eine Wurmkur, eine gründliche Untersuchung
beim Tierarzt und einen Bluttest, um die sogenannten
Mittelmeerkrankheiten auszuschließen.

Der Tierarzt trägt die Tollwutimpfung in den EU-Heimtierausweis
ein, der seit dem 1. Oktober 2004 innerhalb der EU Pflicht ist.
Wichtig: Die Impfung darf nicht älter als 12 Monate, muss aber
mindestens 21 Tage alt sein.

Noch strenger sind die Regelungen für Länder, in denen die
Tollwutgefahr besonders groß ist. Wer beispielsweise ein Tier aus der
Türkei, Tunesien oder Marokko mitbringen will, muss 30 Tage nach der
Tollwutimpfung eine Kontrolluntersuchung vorweisen. Danach muss er
noch einmal drei Monate mit der Einreise warten. Sind die
erforderlichen Impfungen und Untersuchungen nicht vorhanden, kann es
an der EU-Grenze Probleme geben. Die Internetseite der jeweiligen
Botschaft bietet genaue Informationen darüber, welche Vorschriften
gelten.

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