– Sicheres BBQ mit dem Gasgrill: Integrierte Sicherheitsfunktionen schützen Gasflaschen auch an heißen Sommertagen.
– Richtig lagern: Diese Regeln gelten für die Aufbewahrung von Gasflaschen im Freien und in Innenräumen.
– Markus Lau, Technikexperte beim FlüssigGas Verband, erklärt die wichtigsten Fakten zum sicheren Umgang mit Gasflaschen.
Bei Temperaturen weit über 30 Grad stellt sich vielen Gasgrill-Fans die Frage: Ist die Nutzung der Gasflasche in der Sommerhitze gefahrlos möglich? Die klare Antwort: Ja! „Spezielle Sicherheitsfunktionen sorgen dafür, dass Gasflaschen auch im Hochsommer sicher verwendet werden können“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim FlüssigGas Verband. Der Experte erklärt, warum die Flasche auch bei heißen Außentemperaturen nicht an ihre Belastungsgrenze stößt – und worauf bei der Lagerung von Gasflaschen zu achten ist.
Gasflaschen sind hochsommerfest
Ein wichtiges Sicherheitsfeature: Gasflaschen werden nur zu 80 Prozent befüllt. Der Freiraum oberhalb der sogenannten flüssigen Phase bildet ein gasförmiges Polster. „Auch wenn sich der Inhalt an Hitzetagen ausdehnt, stößt die Gasflasche nicht an ihre Belastungsgrenze“, sagt Markus Lau. Denn: Propangasflaschen sind für einen Prüfdruck von 30 bar konzipiert. Bei Temperaturen von 30 Grad Celsius liegt der Innendruck der Flasche bei rund 10 bar, bei 40 Grad erhöht er sich auf etwa 13 bar. Um den maximalen Prüfdruck von 30 bar zu erreichen, müsste sich das Gas in der Flasche auf 80 Grad Celsius erhitzen. Für zusätzlichen Schutz sorgt das Sicherheitsventil. „Steigt der Druck in der Flasche wider Erwarten auf über 30 bar, lässt das Sicherheitsventil Gas kontrolliert nach außen entweichen“, sagt Markus Lau. „Selbst an heißen Sommertagen lassen sich Gasflaschen sicher nutzen.“
Gefahren lauern bei falscher Lagerung
Flüssiggas ist schwerer als Luft. „Deshalb müssen Gasflaschen oberhalb der Erdgleiche und immer aufrecht stehend aufbewahrt werden“, sagt Markus Lau. „Geeignete Orte sind zum Beispiel gut belüftete Gartenschuppen oder Garagen.“ Nicht erlaubt ist die Lagerung in Kellern, Schlafräumen, Fluren, Treppenhäusern und Durchgängen.
Zudem sollten beim Transport von Gasflaschen im Auto – etwa nach dem Kauf oder zur Rückgabe leerer Flaschen – längere Stopps in der Sommerhitze vermieden werden.
Geregelt ist auch die Anzahl der Gasflaschen, die gelagert werden dürfen. In Innenräumen darf maximal eine Flüssiggasflasche mit 5 kg oder 11 kg betrieben werden. Zusätzlich darf höchstens eine weitere Flasche derselben Größe in der Wohnung gelagert werden, wobei Schlafräume und Keller tabu sind. Für die Lagerung im Freien gibt es im privaten Bereich keine formell festgelegte Höchstgrenze. „Wir empfehlen, nur die tatsächlich benötigte Anzahl an Ersatzflaschen vorzuhalten, zum Beispiel eine Ersatzflasche je betriebenem Gerät“, sagt Markus Lau. „Außerdem müssen die Flaschen so gelagert werden, dass sie vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.“
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