Eine Reiserücktrittsversicherung muss auch für
Schwangere zahlen, die wegen vorzeitiger Wehen stornieren müssen,
berichtet das Apothekenmagazin „Baby und Familie“ unter Berufung auf
ein Urteil des Amtsgerichts München. Die Schwangerschaft war beim
Versicherungs-Abschluss bekannt. Das Argument der Versicherung: Laut
Vertrag müsse nur bei unerwarteten schweren Erkrankungen gezahlt
werden. Dem widersprach das Gericht: Schwangerschaft sei keine
Krankheit, eine schwere Komplikation aber schon.
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frei.
Das Apothekenmagazin „Baby und Familie“ 1/2013 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
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www.baby-und-familie.de
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