Die Urlaubszeit hat begonnen und weckt sehr
gegensätzliche Gefühle: Während sich die einen freuen, sehen ihr die
Tierschützer und Tierheime eher sorgenvoll entgegen. Denn alle Jahre
wieder taucht das Problem der ausgesetzten Hunde auf. Die
Tierschutzorganisation VIER PFOTEN erklärt, was Sie tun können, wenn
Sie ein herrenloses Tier finden.
Angebunden im Wald, zurückgelassen auf Parkplätzen, oder einfach
aus dem Auto geworfen: Sobald die Urlaubszeit naht, werden viele
Hunde für ihre Besitzer plötzlich zum Ballast. Statt auf die Reise zu
verzichten oder entsprechende Vorkehrungen zu treffen, wählen
vermeintlich tierliebe Hundehalter den für sie einfachsten Weg: Sie
überlassen ihren Vierbeiner einfach dem Schicksal. Ohne fremde Hilfe
ist so ein Tier in den meisten Fällen verloren. Was also tun, wenn
man einen ausgesetzten Hund findet?
„Sollten Sie den Verdacht hegen, ein –Urlaubsopfer– vor sich zu
haben, sehen Sie sich das Tier genau an“, rät Kampagnenleiterin Dr.
Martina Stephany von VIER PFOTEN. „Wenn der Hund einen
verunsicherten, geschwächten oder orientierungslosen Eindruck macht,
verstört herumläuft oder sich verängstigt verkriecht, kontaktieren
Sie bitte die nächste Polizeidienststelle oder das zuständige
Tierheim. Bleiben Sie so lange bei dem Tier, bis es von offizieller
Stelle in Obhut genommen wurde. Nehmen Sie den Hund jedoch bitte
nicht einfach mit nach Hause. Aufgefundene Haustiere fallen nämlich
unter das Fundrecht (§§ 965 – 984BGB) und dürfen nicht behalten
werden.“
Was jedoch, wenn der Vierbeiner schon eine Pfote in Ihr Herz
gesetzt hat? Dr. Stephany: „Auch wenn es schwer fällt, müssen Sie
sich leider sechs Monate gedulden. Erst nach Ablauf dieser Frist
dürfen Sie das Tier offiziell aufnehmen.“
Presserückfragen an VIER PFOTEN:
Melitta Töller
Press Officer
phone: +49-40-399 249-66
mobile: +49 160 90559483
mail: melitta.toeller@vier-pfoten.org
VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Schomburgstraße 120, 22767 Hamburg
www.vier-pfoten.de
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