Globale Ereignisse in Sachen Fußball animieren kleine und große Kicker regelmäßig, selber lautstark dem runden Leder nachzujagen. Die wenigsten haben einen für solche Zwecke zugelassenen Bolzplatz im Garten. Kicken auf der Straße – sofern es keine Spielstraße ist – oder mit Nachbars Garagentor als Ziel ist aber laut ARAG Experten keine gute Idee. Paragraph 31 der Straßenverkehrsordnung regelt ganz eindeutig, „Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt.“ Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Die Regelung gilt nämlich nicht, „soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist“. Wer während der EM dem Fußballfieber aber derart verfällt, dass er das Kicken auf der Straße nicht lassen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
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