Zum Weltgesundheitstag 2016: Mit Diabetes auf Reisen – Vorerkrankung richtig absichern

„Ein weit verbreiteter Trugschluss unter Diabetikern und anderen Vorerkrankten ist, dass Reiseversicherungen für sie ohnehin keinen ausreichenden Schutz bieten“, weiß Birgit Dreyer, ERV-Reiseexpertin. Grundsätzlich ist der Abschluss einer solchen für alle Reisenden sinnvoll. Denn beispielsweise ein Unfall während einer Reise oder eine Urlaubserkrankung wie Magen-Darm-Beschwerden können schnell hohe Kosten verursachen. Diese werden je nach Land oft gar nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen. Auch ein Krankenrücktransport ist ohne zusätzliche Privatversicherung nicht abgedeckt.

„Damit die Vorerkrankung ebenfalls in den Reisekrankenschutz mit einbezogen wird, ist es ratsam, vor dem Abschluss der Versicherung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen“, so die ERV-Reiseexpertin. In dieser Bescheinigung bestätigt der behandelnde Arzt, dass die Diabetes-Erkrankung so gut eingestellt ist, dass gegenwärtig nicht mit einem Versicherungsfall zu rechnen ist. Darüber hinaus empfiehlt es sich, eine zusätzliche schriftliche Bestätigung des Arztes einzuholen, dass gegen Reiseziel, Reisedauer und Art der Reise aus medizinischer Sicht keine Einwände bestehen.

Sollte es während der Reise zu einem gesundheitlichen Zwischenfall kommen, erleichtert die Unbedenklichkeitsbescheinigung dem Betroffenen den Nachweis. Umfassenden Schutz bietet beispielsweise der vom Deutschen Institut für Service-Qualität als Testsieger ausgezeichnete RundumSorglos-Jahresschutz der ERV. „Liegen zwischen Versicherungsabschluss und tatsächlichem Reisebeginn mehrere Wochen, sollten Versicherungsnehmer die Bescheinigung unmittelbar vor Reisebeginn erneuern lassen“, rät Expertin Dreyer.

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