Auslandsreisekrankenversicherung

Die Leistungen der standardmäßigen gesetzlichen Krankenversicherung greifen im Ausland nicht. Das bedeutet, dass sämtliche Kosten für Medikamente, Behandlungen, Transporten, Krankenhausaufenthalten und Rücktransporte selber übernommen werden müssen. Ohne die Auslandsreisekrankenversicherung geht man ein nicht kalkulierbares finanzielles Risiko ein. In den USA betragen die Krankenhauskosten bis zu 2.000,- am Tag, und da können schnell 5-6-stellige Summen erreicht werden. Um einen unbeschwerten Urlaub genießen zu können, ist eine Zusatzabsicherung zwingend nötig. Die Leistungspakete bieten weltweiten Schutz, egal ob Sie eine Gruppenreise buchen oder alleine reisen – im Krankheitsfalle greift die Auslandsreisekrankenversicherung: http://www.bernhard-reise.com/de/leftmenu/au-pair-sprachreisende-gaeste-worktravel/deutsche-gaeste-im-ausland.html

Abgedeckt werden die Kosten sämtlicher Behandlungen, stationär oder ambulant, inklusive der Krankentransporte die im Ausland durchgeführt werden müssen. Eingeschlossen sind dabei auch schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Füllungen, Wurzelbehandlungen und Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz. Bestattungs- und Überführungskosten im Sterbefall sind generell in den Leistungen vorhanden. Optional können auch die Kosten für die Heimreise bei schwerer Erkrankung eines nahen Verwandten übernommen werden. Ein Auslandsreisekrankenversicherungsschutz ist zwingend nötig, da es immer wieder zu Krankheitsfällen kommen kann, die auch im Ausland in hohem Maße vorkommen.

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung kann für die Dauer des Urlaubs, oder für ein Jahr abgeschlossen werden – auch in letzter Minute, zum Beispiel online über das Internet am Flughafen, bevor der Flieger startet. Einfach die Dauer und den passenden Tarif auswählen, und per Mausklick ist die Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen. Wichtig ist immer, dass die Krankenreiseversicherung für das Ausland vor dem Urlaubsantritt abgeschlossen wird. Es gibt spezielle Familien- oder Kombinationstarife in den sowohl die private Reise als auch Geschäftsreisen von bis zu 10 Tagen versichert sind. Es gibt keine Altersbeschränkungen gibt und die erkrankte Person wird durch die Auslandsreisekrankenversicherung als Privatpatient im Ausland geführt.
Unterschiede werden auch bei der Art der Urlaubsform gemacht. Geschäftsreisende erhalten auch gezahlte Prämien zurück, wenn die Reise vorzeitig abgebrochen wird – die Tagesprämien liegt durchschnittlich bei 1,05 . Die Auslandsreisekrankenversicherung kann auch über einen festen Zeitraum von mehreren Jahren abgeschlossen werden. Die Verträge können über die maximale Versicherungsdauer verlängert werden, wenn die Aufenthaltsdauer ausgedehnt werden muss und die Prämien sind nach dem Eintrittsalter gestaffelt. Ein Selbstbehalt wird oft ausgeschlossen und bei Firmenrahmenverträgen werden pauschal alle Reisen übernommen. Eine namentliche Nennung der Personen, die die Auslandsreisekrankenversicherung in Anspruch nehmen werden, ist bei Abschluss des Vertrages nicht nötig. Abgedeckt sind auch ausländische Mitarbeiter oder Staatsangehörige, die sich im Auftrag des Vertragspartners maximal 15 Tage in Deutschland aufhalten.

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