Am 1. Juli wird Kroatien der 28. Mitgliedsstaat
der Europäischen Union. Der ADAC sagt, was sich ändert und was gleich
bleibt.
EU-Bürger müssen wie bisher einen Reisepass oder Personalausweis
bei der Einreise nach Kroatien vorlegen, der noch mindestens für die
Dauer des Aufenthalts gültig ist. Staatsbürger von Nicht-EU-Staaten,
die über eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder
einem anderen Schengen-Staat verfügen, benötigen für die Einreise
ihren Reisepass, aber kein Visum. Außerdem gibt es auch weiterhin
Grenzkontrollen. Der Beitritt zur EU bedeutet allerdings nicht
automatisch einen Beitritt zum Schengener-Abkommen über den freien
Personenverkehr. An den kroatischen Grenzen zu den Schengen-Staaten
Slowenien und Ungarn finden weiterhin Personenkontrollen statt. Auch
Flugreisende müssen sich einer Pass- beziehungsweise Ausweiskontrolle
unterziehen. Allerdings sind sie jetzt besser geschützt, wenn ein
Flug wegen Überbuchung, Streik oder Naturkatastrophe verspätet
stattfindet oder ganz ausfällt. Für sie gilt mit dem Beitritt die
EU-Fluggastrechte-Verordnung.
Ab EU-Beitritt dürfen Lebens- und Genussmittel zum eigenen
Verbrauch unbegrenzt ein- und ausgeführt werden. Bei einigen
Erzeugnissen gibt es Richtmengen zur Abgrenzung zwischen privatem und
gewerblichem Bedarf: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1
kg Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l andere alkoholische Getränke
bis 22 Prozent Alkoholgehalt, 90 l Wein (davon max. 60 l Schaumwein)
und 110 l Bier.
Für Urlauber, die ihr Haustier mit nach Kroatien nehmen möchten,
ändert sich nichts. Erforderlich ist weiterhin der
EU-Heimtierausweis. Für Autofahrer ändert sich dagegen einiges: Von
kroatischen Behörden verhängte Bußgelder können künftig auch in
Deutschland vollstreckt werden. Außerdem: Die außergerichtliche
Regulierung von Kfz-Unfällen in Kroatien, an denen ein dort
zugelassenes Fahrzeug beteiligt ist, kann künftig auch über einen
Schadenregulierungsbeauftragten nach Maßgabe der
EU-Kraftfahrzeughaftpflichtrichtlinie in Deutschland erfolgen. Zudem
können kroatische Versicherungen auch in Deutschland am Wohnsitz des
Geschädigten verklagt werden. Die Mindestdeckungssummen werden an den
EU-Standard angepasst. Fahrzeuge mit EU-Kennzeichen benötigen zur
Einreise nach Kroatien kein eigenes D-Schild als
Nationalitätsnachweis mehr. Die Mitnahme der Internationale Grünen
Versicherungskarte ist nicht erforderlich. Der ADAC empfiehlt diese
aber, da sie als Versicherungsnachweis dient (besonders wichtig bei
Fahrzeugen mit Anhängern) und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung
erleichtert. Schlechte Nachrichten für Bootseigner: Wer seine Yacht
schon vor dem EU-Beitritt in Kroatien liegen hatte, muss diese
eventuell nachversteuern und nachverzollen.
Wird man im Urlaub krank, haben EU-Bürger jetzt auch in Kroatien
Anspruch auf eine kostenlose medizinische Grundversorgung. Dennoch
empfiehlt der ADAC, einen Auslandskrankenschutz, der bei Bedarf auch
die Kosten für einen medizinischen Rücktransport nach Deutschland
übernimmt. Gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland umfassen
diese Leistungen nicht.
Über den ADAC:
Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der „Allgemeine Deutsche
Automobil-Club“ der zweitgrößte Automobilclub der Welt. Als führender
Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und
Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen.
Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz „Das Mitglied steht im
Mittelpunkt!“ und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und
Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und
Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.
Pressekontakt:
Regina Ammel
Tel.: (089) 7676-3475
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