Neue Verordnung: Geräuschgenerator am Fahrrad wird Pflicht

Jeder kennt die Situation: Man möchte schnell die Straße überqueren, unerwartet kommt ein Fahrradfahrer angerast, den man spät sieht und der erst in der letzten Sekunde ausweichen kann. Das Rad ist so leise, dass man es schnell überhört. Dagegen soll nun etwas unternommen werden. So wurde verordnet, dass Fahrräder bis zum 30. Juni diesen Jahres lauter werden müssen. Dafür reicht die klassische Klingel allerdings nicht, das Fahrrad muss dauerhaft ein Geräusch erzeugen. Lauter als bisher.

Zwischen 69 und 82 Dezibel müssen die sogenannten Geräuschgeneratoren erzeugen können. Angepasst an die jeweilige Geschwindigkeit des Fahrradfahrers. Je schneller der Radler in die Pedale tritt, desto lauter wird der Ton des Generators. Fahrrad.de ist der erste Fahrrad-Onlineshop, der so einen Generator anbietet.

Hans-Jörg Tuff, Verkehrssicherheitsbeauftragter bei fahrrad.de, ist stolz, dass der Onlineshop ab sofort den Geräuschgenerator anbietet: „Es war nur eine Frage der Zeit, bis ein solches Gesetz in Kraft tritt.
Jetzt ist es soweit, wir haben den Geräuschgenerator getestet uns sind absolut zufrieden mit dem Ergebnis.“

Der Batterie- oder Akku-betriebene Generator kann verschiedene Geräusche von sich geben. Neben einem angenehmen Automotoren-Geräusch können auch die Themen „Motorrad“, „Mofa“ oder „Roller“ gewählt werden.

Bei Nichtbeachtung dieser neuen Verordnung können Geldstrafen bis zu 65 Euro verhängt werden.
Fahrrad.de empfiehlt, sich schon früh einen Geräuschgenerator zuzulegen, da das Kontingent aufgrund der hohen Fahrraddichte in Deutschland schnell knapp werden könnte.

Unter dem folgenden Link http://www.fahrrad.de/fahrradteile/sicherheitsausstattung/rcp-fahrrad-geraeuschgenerator/261087.html gibt es mehr Informationen zum Geräuschgenerator.

Ein Kommentar "Neue Verordnung: Geräuschgenerator am Fahrrad wird Pflicht"

  1. Stefania   10. Juni 2018 at 17:33

    wollt Ihr mt der angeblichen Verordnung Kunden auf fahrrad.de locken?
    Wenn nicht währe ein Hinweis auf das entsprechende Gesetz oder die Verordnung nützlich um sich den Gesdetzestext selbst durchzulesen.

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