Das Bundesinnenministerium will bis zum Jahr 2021
einen Maßnahmenkatalog gegen sexuelle Gewalt im Sport durchsetzen und
droht bei Nichteinhaltung mit Mittelkürzung. „Wenn ein Verband die
von uns geforderten Maßnahmen zur Prävention bislang noch nicht
umgesetzt hat, muss er sich per Eigenerklärung verpflichten, in einem
bis 2021 laufenden Verfahren, acht Schritte nachweislich eingeführt
zu haben. Wir beabsichtigen, ihn anderenfalls von Fördermitteln des
Bundesinnenministeriums auszuschließen“, sagte Staatssekretär Markus
Kerber der in Berlin erscheinenden Tageszeitung „neues deutschland“
(Freitagausgabe).
Die geforderten Schritte umfassen die Einsetzung von
Präventionsbeauftragten in der Verbandsführung, erweiterte
Führungszeugnisse für im Kontakt mit Sportlern stehendes Personal,
verpflichtende Verhaltensregeln, Weiterbildungen, sowie
standardisierte Interventionspläne und Sanktionskataloge bei
Verdachtsfällen.
Laut Kerber könnte es sogar schon vor 2021 zu Sanktionen seitens
des Bundesinnenministeriums kommen: „Für die anstehenden Olympischen
Spiele in Tokio haben wir mit dem DOSB vereinbart, dass bei Verstoß
gegen die Erklärung die Entsendekosten für Athleten und Betreuer
anteilig gekürzt werden. Wenn also Fehlverhalten publik wird, dann
wird das auch in einer laufenden Olympiaförderung finanzielle
Konsequenzen haben.“
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