Neues Reiserecht: TUI bietet künftig allen Urlaubern Vollkasko-Schutz

– „TUI Plus Paket“ macht Hotelaufenthalte, Rundreisen, Mietwagen
und Camper als Pauschalreise buchbar

– TUI sichert sämtliche Kundengelder für den Insolvenzfall ab

Das neue Reiserecht, das zum 1. Juli in Kraft, tritt, stärkt die
Rechte der Verbraucher – vor allem, wenn sie eine Pauschalreise
buchen. Damit möglichst viele ihrer Kunden von den zusätzlichen
Vorteilen profitieren, bietet TUI zum Stichtag fast alle Angebote aus
ihrem Programm als Pauschalreise an, das gilt auch für die Marken
airtours und 1-2-fly. Konkret bedeutet das: Neben den bekannten
klassischen Paketbuchungen gibt es künftig auch einzelne Bausteine
wie Hotelaufenthalte, Rundreisen oder Mietwagen und Wohnmobile von
TUI Cars und Camper mit dem „Vollkasko-Schutz“ einer Pauschalreise.

Da eine Pauschalreise laut Gesetzgeber aus mindestens zwei
verschiedenen Reiseleistungen eines Anbieters bestehen muss, hat TUI
das neue „TUI Plus Paket“ ins Leben gerufen. Dabei werden einzelne
Bausteine automatisch und ohne zusätzliche Kosten mit
Serviceleistungen der TUI kombiniert, wie dem
24-Stunden-Betreuungsservice, dem professionellen Krisen- und
Sicherheitsmanagement, dem SMS-Service, dem personalisierten
Serviceportal „Meine TUI“ sowie einem digitalen Reiseführer plus
Landkarte. Im Insolvenzfall sind sämtliche Kundengelder über TUI
abgesichert. Das TUI Plus Paket gilt sowohl bei Buchungen im TUI
Reisebüro als auch online auf www.tui.com. Dort erhalten Urlauber
bereits vor Buchungsabschluss eine transparente Auflistung ihrer
Rechte.

Diese Meldung finden Sie auch unter www.tuigroup.com

Pressekontakt:
Kathrin Spichala, Telefon +49(0)511 567-2125

Original-Content von: TUI Deutschland GmbH, übermittelt durch news aktuell

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