Schneegestöber: Hotel-Stornierungen können teuer werden

Schnee- und Eisglätte haben vor Weihnachten viele Urlauber verunsichert. Für einen erfolgreichen Start ins Wochenende sind das keine optimalen Bedingungen. Sollten die Urlauber also gar nicht erst losfahren? Der Gesetzgeber drückt sich an dieser Stelle eindeutig aus: wer seinen Kurzurlaub bucht hat und nicht anreist, muss zahlen. Gebucht ist gebucht, sagt der Gesetzgeber. Für die Nichtangetretene Reise kann eine Beherbergungseinrichtung Schadenersatzansprüche erheben und den Reisepreis abzüglich der ersparten Arrangementleistungen berechnen. Gleich weder der Zeitpunkt noch die Gründe der Stornierung durch Verschuldung des Gastes, schützen den Gast vor den Kosten. Als Verschuldung zählen für den Gesetzgeber alle Gründe, die in der Risikosphäre des Gastes liegen, gleich ob der Gast die Umstände beeinflussen kann oder nicht.
Zu den häufigsten Stornierungs-Gründen für die gebuchte Kurzreise zählen der Tod von Angehörigen, Krankheit, Trennung vom Partner, berufliche Termine sowie Schneemangel oder allgemein schlechte Wetterlagen.
Der Beherbergungsvertrag bestimmt sich im Wesentlichen nach dem BGB und dieser kann weder vom Gast noch vom Hotelvertreter einseitig gelöst werden. Wir erleben es täglich, dass Gäste gebuchte Zimmer gar nicht oder nur sehr kurzfristig stornieren, so die Betreiber von Verwoehnwochenende.de, dem Reiseportal für Kurzreisen in Deutschland. Gäste sind sich häufig nicht darüber Bewusst, dass die Buchung einer Kurzreise einen rechtsverbindlichen Vertrag darstellt der zustande kommt, gleich ob der Gast die Kurzreise telefonisch, im Internet oder E-Mail bucht. Im Stornierungsfall ist das Hotel berechtigt, seine Ausfallkosten in Höhe bis zu einhundert Prozent dem Gast in Rechnung zu stellen, falls für die gebuchte Kurzreise kein Ersatz gefunden werden kann. Eine gebuchte Reise ist im Regelfall auf jede beliebige Person übertragbar; im konkreten Fall ist diese jedoch schwierig zu finden.
Mit Verwunderung reagieren die Gäste, wenn sie nach der Stornierung oder Nichtanreise Abreise eine Stornorechnung im Briefkasten vorfinden. Einen Blick in die Stornobedingungen wirft ein Gast selten. Kurzurlaub buchen und das Reiserecht
Im Gespräch mit vielen Hotelpartnern bemüht sich das Reiseportal Verwoehnwochenende.de seinen Gästen großzügigere Stornierungsmöglichkeiten einzuräumen. Da die unterschiedlichen Interessenslagen nicht immer zu vereinbaren sind, wurde ein sogenanntes Wertscheck-Konzept für den Stornofall entwickelt. Mit seiner Stornierung erhält ein Gast neue Reiseunterlagen, die ihm, seine Reise innerhalb eines Jahres zu einem termin seiner Wahl nachzuholen.
. Damit umgeht der Gast unnötige Kosten und erhält die Möglichkeit, die schönsten Tage des Jahres nachzuholen.

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