Wissenschaftsfreiheitsgesetz stärkt Fachkräftegewinnung

Wissenschaftsfreiheitsgesetz stärkt Fachkräftegewinnung

Mit der Novelle des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes werden gemeinnützige Forschungseinrichtungen in die Ausnahme vom Besserstellungsverbot einbezogen. Damit entfallen langwierige Antragsverfahren. Die gemeinnützige Forschung ist nun der öffentlich finanzierten Forschung gleichgestellt. Der Zugang zur Förderung wird deutlich unbürokratischer. Zudem haben die Koalitionsfraktionen vier weitere vom Bund auf Dauer finanzierte Forschungseinrichtungen aufgenommen.

Holger Mann,

Rente vom Chef

Hotelbetriebe bauen auf qualifizierte und motivierte Mitarbeiter. Gutes Personal zu finden und zu binden ist in dieser Branche besonders schwierig. Deshalb beschreitet das Wohlfühlhotel Alte Rebschule in Rhodt jetzt gemessen an seiner Größe mit rund 50 Beschäftigten einen neuen Weg: ein firmeneigenes Versorgungswerk für Mitarbeiter. Dass die Maßnahme zur betrieblichen Altersvorsorge und Zukunftssicherung bei den […]