WAZ: Dummheit im Fußballstadion – Kommentar von Ralf Birkhan

Wie tief kann man eigentlich sinken? Wie blöd muss
man denn sein? Es gehört sich schon grundsätzlich nicht, in einer
Gedenkminute herumzubrüllen. Dann auch noch mit „Sieg heil“ die
Stille in einem ausverkauften Fußballstadion zu durchbrechen – man
kann nur fassungslos den Kopf schütteln.

Es ist daher richtig, dass Borussia Dortmund den eigenen Fan mit
einem Stadionverbot für Dortmund belegt. Ihn überdies mit einem
bundesweiten Stadionverbot zu bestrafen, wäre ein richtiges Signal,
wobei dies zugleich auch viel Kosmetik wäre. Schließlich ist kaum
anzunehmen, dass der BVB-Fan demnächst beim Spiel Hoffenheim gegen
Augsburg auftauchen würde.

Die Ordner, die den Mann erwischten, und der BVB haben in diesem
Fall alles richtig gemacht. Bleibt nur eine Frage: Wie kommt der
Verein ausgerechnet auf ein Stadionverbot von sechs Jahren? Würde es
ausnahmsweise mal nach dem Schreihals gehen, würde die Strafe
bestimmt bei 1000 Jahren liegen. Und dies wäre im vorliegenden Fall
sogar nicht einmal verkehrt.

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