Wichtige Information zur EHIC – Verlust & Ablehnung

Die Europäische Krankenversicherungskarte dient Bürgern aller Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraums dazu, eine kostenlose Gesundheitsversorgung während eines Urlaubes in Anspruch zu nehmen. Gewährt werden die Behandlungen zum selben Standard, den auch Einheimische genießen würden – allerdings nur, wenn es sich um eine staatliche Einrichtung handelt.

Was aber passiert, wenn die Europäische Krankenversicherungskarte – oder kurz EHIC – verloren geht? Kann dann keine medizinische Versorgung mehr in Anspruch genommen werden? Die Antwort auf diese und weitere wichtige Fragen liefert Ihnen „All About EHIC“: eine neue Plattform, die sich auf die Vermittlung von Expertenwissen rund um das Thema spezialisiert hat.

Was passiert bei Verlust der EHIC?

Auch wenn es prinzipiell besser ist, alle wichtigen Karten bei sich zu tragen, ist es kein Drama, wenn Ihre Europäische Krankenversicherungskarte einmal verloren geht. Denn sobald Sie sich erfolgreich für die EHIC beworben und diese erhalten haben, bleiben Sie anspruchsberechtigt. Egal, ob mit oder ohne Karte!

Sie werden allerdings, falls Sie die Karte nicht mit sich führen, eine provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) benötigen. Diese können Sie problemlos von jedem Land aus telefonisch anfordern. Die zuständige Behörde in Ihrem Heimatland wird dann einige Details wie beispielsweise Ihre Sozialversicherungsnummer erfragen – halten Sie diese also bereit! Wenn Sie alle Informationen zur Verfügung gestellt haben, werden Sie Ihre PEB umgehend auf dem Postweg erhalten und können sofort medizinische Behandlungen in Anspruch nehmen.

Kann ich jede Gesundheitsversorgung nutzen?

Viele unterliegen immer noch dem Irrglauben, dass mit der Europäischen Krankenversicherungskarte jede Art von medizinischer Behandlung genutzt werden kann. Tatsächlich ist diese aber nur dort kostenlos erhältlich, wo Sie auch Einwohner umsonst in Anspruch nehmen könnten – also in staatlichen Einrichtungen. Das bedeutet, dass Sie sehr wahrscheinlich überall einen gebrochenen Arm behandeln lassen können, aber sehr wahrscheinlich keinen Anspruch auf eine Zahnbehandlung haben. Denn diese werden oft nur von privaten Praxen angeboten. Zudem kann es auch vorkommen, dass Sie für Apothekenrezepte bezahlen müssen, da diese im Ausland oftmals nicht vom Staat übernommen werden. Daher empfiehlt es sich, vor jedem Urlaub die Internetseite des jeweiligen nationalen Gesundheitsdienstes zu besuchen und sich zu informieren, welche medizinischen Behandlungen kostenlos zugänglich sind.

Was passiert, wenn meine EHIC nicht akzeptiert wird?

Normalerweise sollte es nicht vorkommen, dass man Ihre EHIC im europäischen Ausland nicht akzeptiert – außer es handelt sich um eine private Einrichtung. Sollten Sie daher bei einer Gesundheitseinrichtung sein, bei der es sich eindeutig um eine staatliche handelt, und Ihre Europäische Krankenversicherungskarte wird nicht angenommen, ist Vorsicht geboten. Unterschreiben Sie nicht unbedacht irgendwelche Dokumente, die Ihnen vorgelegt werden. Dabei könnte es sich um die Einwilligung zu einer Privatbehandlung handeln und hierfür werden Ihnen später keine Kosten erstattet. Rufen Sie stattdessen die zuständige Gesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes an und informieren Sie sich oder bitten Sie um Vermittlung.

Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen