Mittelbayerische Zeitung: Die Eigenart hat Grenzen / Kommentar zum Urteil des Mainzer Landesarbeitsgerichts im Fall Heinz Müller

Das Fußballgeschäft ist eigenartig. Das ist
nicht erst seit dem Urteilsspruch vor dem Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz im Fall Heinz Müller gegen seinen Ex-Klub den FSV
Mainz 05 bekannt. Die „Eigenart der Arbeitsleistung“ war für den
Richter ausschlaggebend dafür, dass Profi-Fußballer arbeitsrechtlich
nicht wie „normale“ Arbeitnehmer behandelt werden können. Für den
Fußball ist es ein Glücksfall, dass das Gericht den Fall so bewertet
hat. Natürlich ist das Mainzer Landgericht nicht der Europäische
Gerichtshof. Und für einen neuen Fall Bosman, der einst das ganze
Transfersystem auf den Kopf gestellt hat, wäre es noch ein weiter
Weg. Doch die Vorstellung, dass bei einem Erfolg Müllers Profis
künftig mit Rentenverträgen ausgestattet worden wären, selbst aber im
Rahmen gesetzlicher Fristen hätten kündigen und ablösefrei wechseln
können, ist gruselig. Seit Bosman ist die Macht der Spieler gegenüber
den Vereinen ohnehin schon so unverhältnismäßig wie die astronmischen
Gehälter. Nicht auszudenken, welche Folgen der Fall Müller für den
Fußball hätte haben können oder bei einer Revision auch noch hat.
Noch mehr Eigenartigkeit würde vielleicht sogar zum Kollaps führen.

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