München, den 29. Oktober 2012 (w&p) – Der Vorstand des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) wehrt sich erfolgreich gegen die Unister GmbH: Das Landgericht Leipzig hat den Antrag von Unister auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den VIR-Vorstand zurückgewiesen.
Der Antrag richtete sich gegen zwei Äußerungen des VIR-Vorstands Michael Buller in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 3. September 2012. Zum einen ging es um die Aussage bezüglich Unister „bis Ende 2010 waren sie bei uns Mitglied, doch wir haben uns vorzeitig getrennt“. Der VIR konnte nun vor Gericht erfolgreich belegen, dass sich Unister und der VIR tatsächlich zu diesem Zeitpunkt, also bereits ein Jahr vor der regulär möglichen Beendigung der VIR-Mitgliedschaft, getrennt hatten.
Die zweite Aussage des VIR-Vorstandes lautete, dass das Unternehmen Unister „wieder und wieder auffällig geworden (sei) mit Dingen, die wir verurteilen.“ Das Landgericht Leipzig folgte auch hier der Ansicht des VIR, dass diese Äußerung rechtlich zulässig ist. In der Begründung der Entscheidung stellt das Gericht wortwörtlich fest: „Diese Art der kritisierenden Wertung muss die Antragstellerin auch hinnehmen. Denn der darin enthaltene Tatsachenkern, dass nämlich die Antragstellerin wegen verschiedener, von ihr verwendeter Geschäftsbedingungen und Werbemethoden in der Vergangenheit (auch) öffentlich von Nutzern der Onlineportale und Mitbewerber kritisiert und gerichtlich deswegen gegen sie vorgegangen wurde, berechtigt den Antragsgegner zu der nun angegriffenen Äußerung“.
VIR-Vorstand Michael Buller, der in dem Verfahren von der Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt vertreten wurde, wertet den Beschluss des Landgerichts Leipzig als „großen Erfolg bei den Bemühungen des VIR um faire Rahmenbedingungen in der gesamten Online-Reiseindustrie“.
Michael Buller: „Der VIR hat wiederholt Kritik an Methoden von Unister bzw. seinen Unternehmensportalen geübt. Der Gerichtsbeschluss für den entschiedenen Fall bestätigt auch die ausschließlich sachliche Auseinandersetzung des VIR mit dem Unternehmen Unister.“ Die Rechtsanwälte Mathias Zimmer-Goertz und Prof. Dr. Hans-Josef Vogel von Beiten Burkhardt werten die Entscheidung des Landgerichts Leipzig als klares Signal für die Meinungsfreiheit: „Ein Unternehmen, das wegen seines Marktverhaltens in der Diskussion steht, muss sachliche öffentliche Kritik hinnehmen.“
Michael Buller: „Unsere Aufgabe als Interessensverband der touristischen Internetwirtschaft ist es, die Rechte der Verbraucher zu stärken, die sich auf faire Angebote im Online-Reisesegment verlassen können müssen. Daher werden wir die Buchungsabläufe auf Reiseonline-Portalen weiterhin kritisch beobachten und kommentieren.“
Der Beschluss des Landgerichts Leipzig ist nicht rechtskräftig. Unister kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Beschwerde dagegen einlegen.
Fotohinweis: Michael Buller, VIR-Vorstand (Nutzung honorarfrei / Quelle: VIR).
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