Wenn der Urlaubsspaß baden geht: Reiseärger vor dem Kadi

Flug weg. Pool verdreckt. Essen mies. Gar nicht so selten: Man fährt in die Ferien – und ist danach urlaubsreif. Alljährlich staut sich bei Millionen Bundesbürgern Reiseärger: Doch viele machen ihrem Frust nicht Luft – oder verschenken Geld.

Sich zu wehren ist dabei gar nicht so schwer. Tourismusexperte Th. Michael Schweizer hat – zusammen mit dem führenden deutschen Reiserechtler Professor Ronald Schmid – pünktlich zum Start der Hauptferienzeit die 222 wichtigsten Reiseurteile zusammengestellt.

Das Buch „Wenn Sterne lügen“ (176 Seiten, Preis: 14,95) ist bei Reiseärger nicht nur eine perfekte Orientierungshilfe. Nach der Lektüre lässt sich auch sehr schnell einschätzen, was vor Gericht geht – und was nicht. Bis zu unglaublichen 150 Prozent lassen sich bei berechtigtem Ärger vor dem Richtertisch herausholen – weiß man wie.

Der – witzig illustrierte – Ratgeber liefert dabei Antworten auch auf die ausgefallensten Fragen: Etwa, ob Hartz-IV-Empfänger ohne Genehmigung verreisen dürfen, die Mitnahme von eigenem Schnaps auf einer
Kreuzfahrt erlaubt ist – oder ein Reiseveranstalter über die Einfuhrbestimmungen von Medikamenten informieren muss.

Auch ob es für eine Notlandung Schmerzensgeld gibt oder Flugangst Grund für einen Reiserücktritt ist, klärt dieser Nutzwert-Schmöker, der – allem Ernst der Anliegen zum Trotz – immer wieder auch zum Schmunzeln anregt.

Wie etwa im Fall jener Sächsin, die nach Porto wollte, aber – dialektbedingt – in Bordeaux landete. Die Frau hatte vor Gericht ebenso Pech wie ein allzu sturer Kenia-Urlauber: Weil der Mann bockig seine – vom Frühstück-Buffet stibitze – Banane einem hungrigen Affen nicht heraus rückte, biss der ihn kurzerhand.

Buchtipp: Wenn Sterne lügen – Die 222 wichtigsten Reiseurteile, ideemedia-Verlag, 176 Seiten, 14,95 Euro, www.ideemediashop.de

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