In dem Verfahren SABAM gegen Netlog (EuGH
C-360/10) ging es um die Frage, ob ein Hosting-Anbieter ein
Filtersystem einzurichten hat, das ihn verpflichten würde, eine
aktive und allgemeine Überwachung aller Daten sämtlicher Nutzer
seiner Dienste vorzunehmen, um jeder künftigen Verletzung von Rechten
des geistigen Eigentums vorzubeugen.
In dem Verfahren GEMA gegen YouTube geht es jedoch nicht um eine
allgemeine aktive Überwachungspflicht sämtlicher Daten s&au
Die neu gegründete Initiative Ja zu FRA! von Fraport, Lufthansa und Condor will eine differenzierte und sachliche Diskussion fördern, um die Zukunft des Frankfurter Flughafens auch weiterhin zu sichern. Zum Auftakt ruft die Initiative Unterstützer des Frankfurter Flughafens am 1. März um 16 Uhr zu einer Kundgebung auf dem Frankfurter Römerberg auf, um mit klarer […]
Im Jahr 2012 stehen in Brüssel Entscheidungen an,
die insbesondere für die Verwertungsgesellschaften in Europa
zukunftsweisend sein werden. Vor diesem Hintergrund lud die GEMA
heute im Rahmen der weltgrößten Musikmesse MIDEM zu einer
Diskussionsrunde über die Zukunft der kollektiven Rechtewahrnehmung
in Europa ein.
Die Stellvertretende Kabinettschefin von EU-Binnenmarktkommissar
Barnier, Kerstin Jorna, bekräftigte die Absicht der Europäischen
Kommis
In einem Interview, das gestern veröffentlicht
wurde, beklagt der Präsident des Verbandes der Deutschen
Konzertdirektionen (VDKD), Michael Russ, stark steigende Ticketpreise
für die kommenden Jahre bis 2014 aufgrund einer Tarifsteigerung bei
den GEMA Vergütungen im Bereich der Konzerte. Dies trifft allerdings
so nicht zu.
Die Vereinbarung, auf die sich Michael Russ bezieht, wurde in
gemeinsamen Verhandlungen der GEMA mit dem Bundesverband der
Veranstaltungswirtschaf
Der November 2011 war der trockenste seit Beginn der
Wetteraufzeichnungen vor 130 Jahren. Wo kein Niederschlag, da kein
Schnee. Viele mögen sich über sonnige Herbsttage gefreut haben, für
Skibegeisterte hingegen blieb vor allem in den Bergregionen der
Schnee aus. Ob über Weihnachten und Silvester Besserung in Sicht ist,
steht ebenfalls nicht fest. Fakt ist: Wer seinen Skiurlaub gebucht
hat, wird an vielen Urlaubsorten vermutlich eher mäßige
Wintersportbed
– Staatsvertrag zur Regelung des Glücksspielmarktes wirft neue
Probleme auf und löst die alten nicht – Die Branche ist empört
– Scheinargument der Lottosucht provoziert weitere Klagewelle vor
deutschen Gerichten
"Der aktuelle Entwurf des Glücksspiel-Staatsvertrages ist in
vielerlei Hinsicht europarechtswidrig sowie kartellrechts- und
verfassungswidrig. Er setzt die erfolglose Geschichte des ersten
Staatsvertrages fort. Es ist wissenschaftlich und
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Verzögerungen
bei den erforderlichen Reformen zum Schutz von Rechten des geistigen
Eigentums sowie der weiter zunehmenden Nutzung illegaler Musikquellen
im Internet appellierte der Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI)
heute an die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode die
Weichen zum nachhaltigen Schutz des geistigen Eigentums und damit
auch des legalen Musikangebots im Internet zu stellen. Im Rahmen
eines Parlamentarischen Abends in
Montag, 12. Dezember 2011, 11:00 – 12.00 Uhr
GEMA-Generaldirektion München und als Online-Konferenz / Livestream
(nur mit vorheriger Anmeldung!)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie hiermit einladen zur Pressekonferenz der GEMA zum
Thema "Neue Tarifstrategie des GEMA Außendienstes" am 12. Dezember
2011, 11:00 Uhr, in der GEMA-Generaldirektion München, Rosenheimer
Straße 11, 81667 München.
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen
stehen derzeit in Verhandlungen über einen Pauschalvertrag, der die
Vervielfältigung von Noten und Liedtexten in Kindergärten regelt.
Auch sieben weitere Bundesländer haben Interesse an einer
entsprechenden Vereinbarung angemeldet. Zuständig für grafische
Vervielfältigungsrechte ist die Verwertungsgesellschaft VG
Musikedition. 2010 hat sie die GEMA mit der Lizenzierung der
Notenkopien für vorsch
In der heutigen Verhandlung über die
GEMA-Vergütung für die Musiknutzung bei Straßenfesten und ähnlichen
Veranstaltungen wies der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision
zweier Veranstalterunternehmen zurück. Damit werden die Urteile des
Oberlandesgerichts Hamm rechtskräftig und bestätigen die
Berechnungsgrundlage von Straßenfesten nach der
Gesamtveranstaltungsfläche.
In der Begründung des BGH in seiner eben veröffentlic